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StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 799 |
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- StGH Hessen, 28.11.1973 - P.St. 653
Anfechtbarkeit von negativen Gnadenakten - Grundrechtsklage in Hessen - …
Auszug aus StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 799
Wie der Staatsgerichtshof bereits im Urteil vom 28. November 1973 -P.St. 653- entschieden habe, stelle das Fehlen einer Begründung bei ablehnenden Gnadenentscheidungen für sich betrachtet keine Grundrechtsverletzung dar.Eine Grundrechtsverletzung, wie sie unter Beachtung des Wesens der Gnade nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …
1973, 2322 = ESVGH 24, 1 = DÖV 1974, 128 m. Anm. Evers = NJW 1974, 791) seiner Entscheidungskompetenz unterworfen wäre, liegt nicht vor.
Im Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (…a.a.O.) hat der Staatsgerichtshof es für zulässig angesehen, daß gegen einen ablehnenden Gnadenbescheid unmittelbar der Staatsgerichtshof angerufen werde, solange die Frage, ob gegen negative Gnadenakte der allgemeine Rechtsweg gegeben sei, im Schrifttum und in der Rechtsprechung umstritten sei; denn es könne in dieser Lage einem Bürger nicht zugemutet werden, vorher eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeizuführen.
Der Staatsgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. November 1973 - P.St. 653 - (…aaO) zum Ausdruck gebracht, daß es mißlich wäre, wenn infolge Übertriebener Anforderungen an die gerichtliche Überprüfbarkeit negativer Gnadenakte Wirkungen eintreten würden, die mit dem Zweck des Strafvollzugs unvereinbar wären.
- BVerwG, 10.10.1975 - VII C 26.73
Klagebegehren - Gerichtliche Überprüfbarkeit - Justitiabilität - Antrag auf …
Auszug aus StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 799
Zur Frage der Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen einen negativen Gnadenakt (Auseinandersetzung mit der Kritik von Schätzler in NJW 1975, 1249 und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1975, MDR 1976, 170;NJW 1976, 305).1975 (MDR 1976, 170=NJW 1976, 305) entschieden hat, daß nach § 23 EGGVG der Strafsenat des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts sachlich zuständig ist, über die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit des Klagebegehrens zu entscheiden, wenn ein Kläger die Aufhebung eines Bescheides begehrt, durch den sein Antrag auf Begnadigung gegenüber einer Maßnahme der Strafjustiz abgelehnt worden ist.
- BGH, 27.08.1974 - 1 StR 10/74
Verjährung der Strafverfolgung von Abschöpfungshinterziehungen - Beziehen von …
Auszug aus StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 799
Sie verweisen auf den hohen Schaden von über 100.000,-- DM, den der Antragsteller durch seine Straftaten zugefügt habe und auf die Notwendigkeit, mit der Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten Ernst zu machen (vgl. BGH in JZ 1975, 183).